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03.September 2010 00:34:03

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FAQ Thema - 1.10

Wer übernimmt anfallende Gebühren?

Die anfallenden Gebühren werden dem Verkäufer in Rechnung gestellt. Sollte in der Auktionsbeschreibung ein anderslautender Hinweis stehen, so ist der Verkäufer selbst dafür verantwortlich diese Gebühren beim Käufer geltend zu machen. Laut Exklusivwaren.de AGB dürfen die Kosten für die Einstellung einer Auktion nicht auf den Käufer umgewälzt werden.

Exklusivwaren.de rechnet grundsätzlich die Gebühren mit den Verkäufern ab.







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