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03.September 2010 00:34:48

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FAQ Thema - 2.5

Was darf ich nicht versteigern?

Wir achten sehr darauf, dass es sich bei den zu versteigernden Waren / Dienstleistungen um hochwertige und exklusive Auktionen handelt, die alle im entferntesten etwas mit Luxus, oder dem gehobenen Lifestyle zu tun haben.

Sollten Sie sich mal unsicher sein, ob Ihr Artikel in das Sortiment passt, können Sie uns einfach fragen, wie wir das sehen. (FAQ@Exklusivwaren.de oder via Telefon) Sollten wir Waren/Auktionen finden, die absolut nicht in das Sortiment passen löschen wir diese Auktionen ohne Vorankündigung. Der Verkäufer wird dann bis auf weiteres gesperrt. Uns ist die Qualität und das Ideal von Exklusivwaren.de am Herzen gelegen und für Billigwaren gibt es woanders genügend Marktplätze.

Desweiteren dürfen keine Sachen versteigert werden, die ethisch und moralisch nicht vertretbar oder verfassungswiedrig sind, sowie nicht originale Waren.

Ausführliche Informationen über nicht genehmigte Artikel, die auch von Gesetzes Wegen her nicht genehmigt sind, finden Sie in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB).







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